Warum die Prüfung von Druckluftanlagen für Betreiber unverzichtbar ist?
Druckluftanlagen sind aus vielen Betrieben nicht mehr wegzudenken - ob in der Automobilindustrie, im Lebensmittelbereich, der chemischen Industrie, im Bereich der Medizintechnik oder der Abwasseraufbereitung bis hin zu den Kfz-Werkstätten und den vielen Handwerksbetrieben. Überall wird Druckluft benötigt. Was viele Betreiber jedoch unterschätzen: Druckluftanlagen gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Das bedeutet: Wer eine solche Anlage betreibt, trägt klare rechtliche Verantwortung für deren sicheren Zustand und den ordnungsgemäßen Betrieb. Dazu gehört insbesondere die regelmäßige Prüfung durch qualifizierte Fachleute.
Quelle: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 2 Abschnitt 4
Betreiberpflichten im Überblick
Die BetrSichV schreibt vor, dass überwachungsbedürftige Druckluftanlagen sowohl vor der ersten Inbetriebnahme als auch in festgelegten Abständen geprüft werden müssen. Ziel ist es, Risiken wie Materialversagen, Undichtigkeiten oder Unfälle mit Druckfolgen zu verhindern. Grundlage für die Einstufung bildet das sogenannte Druckinhaltsprodukt - also das Produkt aus Betriebsdruck und Volumen des Behälters. Abhängig von dieser Einstufung wird festgelegt, ob eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) wie der TÜV eingebunden werden muss oder ob eine befähigte Person die Prüfung übernehmen darf.
Quelle: TRBS 1201-2 „Prüfungen von Druckanlagen“
Welche Prüffristen gelten?
Für Druckluftbehälter gelten in der Regel feste Höchstfristen, die in der BetrSichV und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) definiert sind. Besonders relevant sind zwei Arten von wiederkehrenden Prüfungen:
- Innere Prüfung: Sie dient dazu, den Zustand des Behälters von innen zu kontrollieren, z.B. hinsichtlich Korrosion oder Ablagerungen. Diese Prüfung ist alle 5 Jahre durchzuführen.
- Festigkeitsprüfung: Dabei wird die Widerstandsfähigkeit des Behälters unter erhöhtem Druck (Prüfdruck = 1,3 x Betriebsdruck) überprüft. Diese Prüfung muss in der Regel alle 10 Jahre stattfinden.
Quelle: TÜV NORD – Übersicht Prüffristen Druckbehälter (tuev-nord.de)
Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei einfachen Druckbehältern, kann die Frist für die Festigkeitsprüfung auf bis zu 15 Jahre verlängert werden - sofern die innere Prüfung keine sicherheitsrelevanten Mängel aufzeigt und der äußere Zustand der Anlage unbedenklich ist. Wichtig ist: Die Verantwortung für die richtige Festlegung der Fristen trägt immer der Betreiber, gestützt auf eine Gefährdungsbeurteilung.
Wer darf prüfen?
Die Frage, wer eine Druckluftanlage prüfen darf, hängt unmittelbar mit dem Gefährdungspotenzial der Anlage zusammen.
- Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) wie TÜV SÜD, TÜV NORD oder DEKRA sind einzuschalten, wenn es sich um Druckanlagen mit höherem Risiko handelt - etwa bei großen Behältern oder hohen Betriebsdrücken.
- Befähigte Personen (befP) dürfen Prüfungen bei Anlagen mit geringerem Gefährdungspotenzial durchführen. Voraussetzung ist, dass diese Fachkräfte über eine entsprechende Berufsausbildung, mehrjährige Erfahrung im Umgang mit Druckanlagen und eine spezielle sicherheitstechnische Qualifikation verfügen. Die Anforderungen sind in TRBS 1203 festgelegt.
Damit wir sichergestellt, dass die Prüfung immer von Personen mit ausreichender Sachkunde, Erfahrung und Unabhängigkeit vorgenommen wird.
Quelle: TRBS 1203 „Befähigte Personen“

Welche Unterlagen müssen bereitgehalten werden?
Damit eine Prüfung reibungslos ablaufen kann, ist eine vollständige Dokumentation entscheidend. Folgende Unterlagen sollten dem Prüfer vorliegen:
- Herstellerunterlagen und technische Daten der Anlage
- Berechnung zum Druckinhaltsprodukt (Druck x Volumen)
- Gefährdungsbeurteilung gemäß BetrSichV
- Nachweise über Wartungen und Inspektionen
- Ergebnisse vorheriger Prüfungen und Prüfberichte
- Betriebsanleitungen und Checklisten für den sicheren Betrieb
Gerade die Gefährdungsbeurteilung und die lückenlose Prüf- und Wartungshistorie sind zentrale Grundlagen, um die Prüffristen korrekt festzulegen und die Betriebssicherheit nachzuweisen.
Quelle: TÜV SÜD – Druckluftanlagenprüfung, tuvsud.com
Hinweis zur Gültigkeit
Die beschriebenen Pflichten, Prüffristen und Zuständigkeiten beziehen sich auf die Rechtslage in Deutschland nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den zugehörigen Technischen Regeln (TRBS). In anderen EU-Ländern können abweichende Regelungen gelten. Betreiber sollten daher stets die jeweils national gültigen Vorschriften prüfen oder sich rechtzeitig beraten lassen.
FAZIT
Die regelmäßige Prüfung von Druckluftanlagen ist keine lästige Formalität, sondern eine wesentliche Betreiberpflicht zum Schutz von Mitarbeitern und Anlagen. Wer die gesetzlichen Vorgaben der BetrSichV konsequent einhält, profitiert nicht nur von Rechtssicherheit, sondern auch von einer höheren Betriebssicherheit und längeren Lebensdauer der Druckluftanlage.
Betreiber sollten deshalb frühzeitig prüfen, welche Fristen für ihre Anlagen gelten, wer die Prüfungen durchführen darf und welche Unterlagen bereitliegen müssen. Unterstützung bieten hierbei zugelassene Überwachungsstellen wie TÜV SÜD, die nicht nur Prüfungen übernehmen, sondern auch Schulungen für befähigte Personen sowie Checklisten zur Prüfungsvorbereitung bereitstellen.
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Ob ZÜS oder befähigte Person - FILCOM übernimmt die Organisation der zuständigen Prüfer.
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ÜBER DEN AUTOR
Wilfried Leitenberger ist Geschäftsführer der FILCOM GmbH und Experte für Drucklufttechnik. Mit seiner langjährigen Erfahrung in der Branche steht er für praxisnahe Lösungen, effiziente Prozesse und höchste Sicherheitsstandards bei Druckluftanlagen.
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AUSBLICK AUF DEN NÄCHSTEN BEITRAG
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